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Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen

Schleswig-Holstein 99129042001000, 99129042001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129042001000, 99129042001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Probenahme (Synonym), Notifizierung (Synonym), ZWVO (Synonym), Überwachung (Synonym), Labore (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.09.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) - Abteilung Gewässer/Dezernat Technischer Gewässerschutz

Teaser

Wenn Sie als Wasseruntersuchungsstelle im behördlichen Auftrag oder für die Eigenkontrolle bzw. Selbstüberwachung (z.B. im Rahmen der Abwasser- und Rohwasserkontrolle) Untersuchungen vornehmen wollen, müssen Sie dafür die Zulassung (Notifizierung) beantragen.

Volltext

Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle für die Untersuchungsbereiche Abwasser, Oberflächenwasser sowie Grund- und Rohwasser erhalten.

Teilbereiche sind:

1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,

2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,

3. Elementanalytik,

4./5. Gruppen- und Summenparameter,

6. Gaschromatographische Verfahren,

7. HPLC-Verfahren,

8. Mikrobiologische Verfahren

9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und

9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).

Die Zulassung für einen Untersuchungsbereich setzt einen Kompetenznachweis für den Teilbereich 1 und für mindestens einen weiteren Teilbereich in diesem Untersuchungsbereich voraus. Die Kompetenz muss für mindestens 2/3 der aufgeführten Parameter des jeweiligen Teilbereichs nachgewiesen sein. Dieses Kriterium findet nur bei Teilbereichen mit mehr als zwei Parametern Anwendung.

Für die Zulassung „Probenahme in Schleswig-Holstein“ gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel Nachweise zur räumlichen Ausstattung, Haftpflichtversicherung usw. erfragen Sie bei der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen umfängliche Anforderungen an die räumliche und gerätetechnische Ausstattung sowie an die Anzahl, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Personals. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Kosten

für die erteilte Zulassung:

Verwaltungsgebühr 100 bis 1000 EUR

Auslagen: ungefähr 10 EUR

Verfahrensablauf

Sie reichen einen formlosen Antrag mit Ihrer Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein. Dabei nennen Sie den Untersuchungsbereich. Die Behörde prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Ihnen die Zulassung erteilt werden kann, wird sie Ihnen schriftlich zugestellt. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie eine Rechnung.

Bearbeitungsdauer

Ab dem Vorliegen aller geforderten Unterlagen wird die Bearbeitung eines Antrags bis zur Entscheidung durchschnittlich 4 Wochen dauern.

Frist

  • Die Zulassung wird Ihnen für längstens fünf Jahre erteilt

  • Die Verlängerung der Zulassung beantragen Sie mindestens sechs Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, das Verfahren ist im Bescheid selbst beschrieben.

Kurztext

  • Die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen

  • Zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als obere Wasserbehörde in Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein