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Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen

Schleswig-Holstein 99012098001000, 99012098001000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012098001000, 99012098001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Steg (Synonym), Wand (Synonym), Sielbauwerk (Synonym), Teich (Synonym), Oberirdisch (Synonym), Schwimmteich (Synonym), Errichtung (Synonym), Zäune (Synonym), Überfahrt (Synonym), Entfernung (Synonym), Wasser (Synonym), Mauern (Synonym), Beseitigung (Synonym), Grundstücksgrenze (Synonym), Änderung (Synonym), Fluss (Synonym), Sichtschutz (Synonym), Gewässer (Synonym), Wasserabfluss (Synonym), Schöpfwerk (Synonym), Hecken (Synonym), Anlage (Synonym), Ufermauer (Synonym), Wasserstraße (Synonym), Brücke (Synonym), Rohrleitung (Synonym), Durchlass (Synonym), Gräben (Synonym), Ufersicherung (Synonym), Stauanlage (Synonym), Grenzwände (Synonym), Ausbau (Synonym), Kabelleitung (Synonym), Wälle (Synonym), Wasserbecken (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie wesentliche Änderungen an oder in oberirdischen Gewässern oder einer bestehenden Anlage vornehmen oder eine Anlage errichten möchten, müssen Sie eine Genehmigung bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.

Anlagen können sein:

  • Stauanlagen,
  • Brücke,
  • Überfahrt,
  • Durchlass,
  • Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
  • Baumaßnahme am Gewässer,
  • Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
  • Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
  • Steg,
  • Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.

Erforderliche Unterlagen

  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers  
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.

Verfahrensablauf

Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.

- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag

- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

- Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung

- Beantragen einer Errichtung oder Änderung von Anlagen an, in, über oder unter oberirdischen Gewässern von

  • - Gebäuden
  • - Brücken
  • - Stege
  • - Mauern
  • - Rohr und Kabelleitungen
  • - Überfahrten/Durchlässe

- Zuständig Behörde: Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)

Ansprechpunkt

Untere Wasserbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden