Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
Inhalt
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Begriffe im Kontext
Lastenzuschuss (Synonym), Lastenzuschuss Erhöhung (Synonym), Mietzuschuss Erhöhung (Synonym), Mietzuschuss Änderung (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Erhöhung Gesamteinkommen (Synonym), Unterstützung für Eigentum (Synonym), Wohngeld (Synonym), Erhöhung Miete (Synonym), Eigentum Wohnraum (Synonym), Mietzuschuss (Synonym), Unterstützung für Wohnkosten (Synonym), Wohngeldberechtigte Person (Synonym), Zuschuss zur Miete (Synonym), Erhöhung Belastung (Synonym), Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder (Synonym), Mietwohnung (Synonym), Wohngeldberechtigung Änderung (Synonym), Wohngeldänderung (Synonym), Erhöhung Wohngeld (Synonym), Zuschuss zu Lasten (Synonym), Lastenzuschuss Änderung (Synonym), Mieterhöhung (Synonym), Unterstützung für Miete (Synonym)
- Wohnen und Umzug (1050200)
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
Fachlich freigegeben am
16.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
- Widerspruch
- Klage
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
- bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
- sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
- Antrag schriftlich oder online
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde