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Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Schleswig-Holstein 99009037074000, 99009037074000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009037074000, 99009037074000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kurs/e (Synonym), Schulung (Synonym), Kurs Teilnahme (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Kursanerkennung (Synonym), Fachkundeerwerb (Synonym), Genehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Überprüfung (074)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Handlungsgrundlage

§ 51 StrlSchV

Teaser

Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.

Volltext

Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:

  • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
  • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.

Erforderliche Unterlagen

Antrag

  • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und/oder Module
  • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
  • Angaben zum Kursveranstalter oder zur Kursveranstalterin
  • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
  • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung

Lehrplan

  • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten oder jeweiliger Referentin und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
  • Angaben zu Demonstrationen und Praktiken
  • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag

Lehrinhalte

  • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
  • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktiken)

Lehrkräfte

  • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z. B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)

Lehrmaterial

  • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
    • Kursmaterialien,
    • Vortragsskripte,
    • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
    • Sonstigen Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinne benötigt werden

Ausstattung der Kursstätte

  • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
  • Anzahl der Plätze
  • Art und Anzahl der Praktikenplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe/Strahlenquellen/Röntgengeräte

Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen

       Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

  • Angaben zur Leistungsüberprüfung
  • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
  • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 100€ - 1.500€

Verfahrensablauf

  • Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
  • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Fristen. Der Antrag sollte aber vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Kurse für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Anerkennung
  • Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen
  • Antrag formlos schriftlich
  • Zuständig: Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) 

Formulare

nicht vorhanden