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Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen

Schleswig-Holstein 99089196001000, 99089196001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089196001000, 99089196001000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Langwaffen (Synonym), Geschoss (Synonym), Waffensachkenntnis (Synonym), Kurzwaffen (Synonym), Schießen (Synonym), Waffenkunde (Synonym), Waffenkenntnisse (Synonym), Sportschütze (Synonym), Gewehr (Synonym), Waffensachverständnis (Synonym), Waffenfachwissen (Synonym), Pistole (Synonym), Waffenexpertise (Synonym), Revolver (Synonym), Sportschießen (Synonym), Waffenverständnis (Synonym), Sachkundenachweis (Synonym), Jagen (Synonym), Jagd (Synonym), Schütze (Synonym), Schusswaffen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde anbieten wollen, benötigen Sie eine Anerkennung des Lehrgangs von Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde.

Volltext

Wenn Sie Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde zum Beispiel für Sportschützen oder Bewachungsunternehmen anbieten wollen, müssen Sie sich den Lehrgang von Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde anerkennen lassen.

Im Lehrgang müssen Sie unter anderem folgende Inhalte vermitteln:

  • Die rechtlichen Grundlagen des Waffenrechts, Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands.
  • Die sichere Handhabung von Waffen und Munition.
  • Die Funktionsweise von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition sowie die Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses.

Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. Hierfür müssen Sie einen Prüfungsausschuss bilden.

Die zuständige Waffenbehörde kann Ihre Anerkennung mit Auflagen verbinden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Gegebenenfalls erforderliche Nachweise

Voraussetzungen

Sie wollen einen Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition anerkennen lassen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 200€ - 1.000€

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anerkennung muss vor Beginn der Lehrgänge erfolgt sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition Erteilung
  • Um Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde anbieten zu können, ist eine vorherige Anerkennung erforderlich.
  • Der Lehrgang muss mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abschließen.
  • Es muss ein Prüfungsausschuss gebildet werden.
  • Der Lehrgang muss unter anderem folgende Inhalte umfassen:
    • Rechtliche Grundlagen des Waffenrechts, Beschussrechts, der Notwehr und des Notstands
    • Sichere Handhabung von Waffen und Munition
    • Funktionsweise von Waffen, Innen- und Außenballistik, Geschossreichweite und -wirkungweise
  • Zuständig: Örtlich zuständige Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden