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Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei mitteilen

Schleswig-Holstein 99129097261000, 99129097261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129097261000, 99129097261000

Leistungsbezeichnung

Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bleifreie Wasserleitungen (Synonym), Wasserversorgungsanlagen-Modernisierung (Synonym), Bleileitungen (Synonym), Trinkwasserleitungen aus Blei (Synonym), Bleirohre (Synonym), Trinkwasserversorgung sensibler Personengruppen (Synonym), Personen mit Vorerkrankung (Synonym), Gesundheitsschutz im Trinkwasserbereich (Synonym), Haushaltsmitglieder (Synonym), Verbraucheränderung (Synonym), Trinkwassersicherheit (Synonym), Bleibelastung im Trinkwasser (Synonym), Wasserleitungsrenovierung (Synonym), Sanierung von Wasserleitungen (Synonym), Verbraucher (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn sich bei Ihnen eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts ergibt und Sie Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei nutzen, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt melden.

Volltext

Wenn Sie eine Trinkwasserversorgungsanlage in Ihrem Haushalt haben und aufgrund Ihrer Eigenversorgung eine Fristverlängerung des Austauschs oder der Stilllegung Ihrer Trinkwasserleitungen aus Blei erhalten haben, müssen Sie Änderungen in den Mitgliedern Ihres Haushaltes dem Gesundheitsamt melden.

Wenn zum Beispiel Kinder bei Ihnen einziehen oder jemand in Ihrem Haushalt schwanger wird, müssen Sie dies melden. Generell muss jede Veränderung gemeldet werden, wie zum Beispiel auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie nutzen Trinkwasserleitungen aus Blei in Eigenversorgung.
  • Sie haben eine Fristverlängerung zum Austausch oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei über den 12.01.2026 hinaus von Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
  • Es ergibt sich eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts, welcher die Trinkwasserleitungen aus Blei nutzt. (zum Beispiel Schwangerschaft, weitere Kinder, Anzahl der Personen etc.)

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie melden die Änderungen bei Ihrer zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Meldung von Verbraucheränderungen bei Trinkwasserleitungen aus Blei Entgegennahme
  • Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasserleitungen aus Blei müssen bis 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden.
  • Gesundheitsamt kann Frist auf Antrag bis 2036 bei Eigenversorgung verlängern.
  • Bei Fristverlängerung müssen Änderungen bei den Mitgliedern des Haushalts gemeldet werden, welcher Trinkwasserleitungen aus Blei nutzt.
  • Fristverlängerung bis 2036 möglich bei Eigenversorgung, wenn keine gesundheitlich anfällige Personengruppe (z. B. Säuglinge, Vorerkrankte) versorgt wird
  • Zuständig: Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden