Bewertung ausländischer Schulabschlüsse beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Schulbesuch (Synonym), Hochschulzugangsqualifikation (Synonym), MSA (Synonym), Abschluss Ausland (Synonym), Bewertung (Synonym), Bildung (Synonym), Erster allgemeinbildender Schulabschluss (Synonym), Zeugnis (Synonym), HZQ (Synonym), Anerkennung (Synonym), Mittlerer Schulabschluss (Synonym), Qualifikation (Synonym), ESA (Synonym), Ausbildung (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Schule (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
24.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.
Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.
Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.
- Antrag
- Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
- Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
- Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
- Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie
Abgabe:
50€ - 75€
Vorkasse nur bei Wohnsitz im Ausland.
Die Kosten variieren je nach Schulabschluss.
Gebührenbefreiung möglich bei Bezug von Leistungen nach SGBII oder Asylbewerberleistungsgesetz.
Zahlung nur mit Vorkasse
- Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
- Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
- Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
- Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.
- Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
- Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse.
- Anerkennungen wird individuell geprüft.
- Zuständig: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein