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Bewertung ausländischer Schulabschlüsse beantragen

Schleswig-Holstein 99088038016000, 99088038016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088038016000, 99088038016000

Leistungsbezeichnung

Bewertung ausländischer Schulabschlüsse beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schulbesuch (Synonym), Hochschulzugangsqualifikation (Synonym), MSA (Synonym), Abschluss Ausland (Synonym), Bewertung (Synonym), Bildung (Synonym), Erster allgemeinbildender Schulabschluss (Synonym), Zeugnis (Synonym), HZQ (Synonym), Anerkennung (Synonym), Mittlerer Schulabschluss (Synonym), Qualifikation (Synonym), ESA (Synonym), Ausbildung (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Schule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.

Volltext

Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.

Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
  • Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
  • Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
  • Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie

Voraussetzungen

Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.

Kosten

Abgabe: 50€ - 75€
Vorkasse nur bei Wohnsitz im Ausland. Die Kosten variieren je nach Schulabschluss. Gebührenbefreiung möglich bei Bezug von Leistungen nach SGBII oder Asylbewerberleistungsgesetz.
Zahlung nur mit Vorkasse

Verfahrensablauf

  • Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
  • Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
  • Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
  • Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 3 Monate betragen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage

Kurztext

  • Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
  • Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse.
  • Anerkennungen wird individuell geprüft.
  • Zuständig: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden