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Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Schleswig-Holstein 99108015011000, 99108015011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015011000, 99108015011000

Leistungsbezeichnung

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungsbezeichnung II

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Autozufahrt (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), Zufahrt (Synonym), Stellplatzzufahrt (Synonym), Bürgersteig (Synonym), Garagenzufahrt (Synonym), Abgesenkte Bordsteinkante (Synonym), Parkplatzzufahrt (Synonym), Bordstein (Synonym), Bürgersteigabsenkung (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym), Abgesenkter Bürgersteig (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)
  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) ändern lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Haben Sie bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück, können Sie diese ändern lassen.

Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie Sie Gehwegüberfahrt ändern dürfen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag, sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

Voraussetzungen

  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 22€
Die Gebühr wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erhoben, wenn dieser zuständig ist.

Sie tragen die Kosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Frist

Sie können mit den Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Instandhaltung
  • Eine Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße auf mit einem Fahrzeug.
  • Bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
  • Maßnahmen der Instandhaltung müssen dem Tiefbauamt gemeldet werden.
  • Zuständig:
    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden