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Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Schleswig-Holstein 99020040261000, 99020040261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020040261000, 99020040261000

Leistungsbezeichnung

Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

Handlungsgrundlage

§ 9 UnterlagenBergV

Teaser

Wenn Sie Unternehmer sind und einen Bergbaubetrieb haben, müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau der zuständigen Bergbehörde übermitteln.

Volltext

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Dafür sind bundesweit rechtliche Fristen vorgegeben. Die statistischen Angaben dienen der Vorsorge und sollen die Allgemeinheit, Einzelpersonen sowie die Umwelt schützen.

Zu den verpflichteten Meldungen gehören Angaben über beispielsweise:

  • sicherheitstechnisch wichtige Betriebsmittel im Steinkohlebergbau unter Tage
  • Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage
  • Überschreitungen von Grenzwerten in Bezug auf Lärm oder Temperatur von untertägigen Betriebspunkten
  • Maßnahmen zu Staub- und Silikosebekämpfung
  • Zahl der Beschäftigten und Auszubildenden, einschließlich der Zu- und Abgänge
  • Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehr
  • Über Tage niedergebrachte Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen
  • übertägige Betriebsflächen von über 1 Hektar
  • Bei untertägigen Betriebsflächen die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von über 1 Hektar
  • verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitung

Diese Meldungen können entweder abgegeben werden

  • von Ihnen als Unternehmen oder
  • in Ihrem Auftrag, von Gemeinschaftsorganisationen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie sind Unternehmer und sind mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können statistische Angaben online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

Statistische Angaben online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

Statistische Angaben direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Ihre Eingaben werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitswochen weiterverarbeitet.

Frist

Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Sie müssen die geforderten Angaben jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten der zuständigen Bergbehörde übermitteln.

Bis Ende Februar:

  • bezogen auf den 15. September des Vorjahres, die sicherheitstechnisch wichtigen Betriebsmittel im Steinkohlenbergbau unter Tage
  • bezogen auf den Monat Oktober des Vorjahres, der betriebliche Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage
  • bezogen auf den Monat November des Vorjahres:
    • den Stand der Maßnahmen zur Staub- und Silikosebekämpfung in staub- und silikosegefährdeten Betrieben
    • die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen ein Lärm-Beurteilungspegel von 85 Dezibel (Frequenzbewertungskurve A) überschritten worden ist sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten
  • bezogen auf den 31. Dezember des Vorjahres:
    • die Zahl aller Beschäftigten und der Auszubildenden
    • die Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehren
    • die Zahl aller Beschäftigten, einschließlich der Zu- und Abgänge, und die geleistete Arbeitszeit
  • bezogen auf das Vorjahr:
    • die von über Tage niedergebrachten Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen
    • die Betriebsflächen von mehr als 1 Hektar für Tagebaue und die hiervon wiedernutzbargemachten Flächen sowie bei untertägiger Gewinnung die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von mehr als 1 Hektar
    • für den übrigen Bergbau die Roh- und verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitungen

Bis zum 15. der Monate April und Oktober:

  • bezogen jeweils auf die Monate Januar und Juli:
    • die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen die vorgeschriebenen unteren Temperatur- oder Klimagrenzwerte überschritten worden sind, sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten

Bis zum Ende eines jeden Monats:

  • bezogen jeweils auf den Vormonat:
    • für den Stein- und Braunkohlenbergbau die verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitungen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bergbau Mitteilung von statistischen Angaben Entgegennahme
  • Unternehmen, die im Bergbau tätig sind, müssen zu vorgegebenen Zeitpunkten bestimmte Statistiken über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge übermitteln
  • Informationstransfer mithilfe statistischer Daten dient der umfassenden Vorsorge zum Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen, einschließlich Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Informationen müssen jeweils zu spezifischen Zeitpunkten bei der Bergbehörde eingehen
  • Meldungen können eingereicht werden über
    • Online-Portal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • zuständig: die jeweilige Bergbehörde des Landes

Ansprechpunkt

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden