Transport von Cannabis zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Ihre Anbauvereinigung mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten transportieren möchte, müssen Sie dies vorher beim Landeslabor Schleswig-Holstein melden und während des Transport bestimmte Regeln befolgen.
Innerhalb Ihrer Anbauvereinigung können mehrere räumlich getrennte Bereiche vorhanden sein, wie zum Beispiel ein Vereinshaus in der Stadt und eine Anbaufläche im Umland.
Wenn Sie mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten derselben Anbauvereinigung transportieren möchten, müssen Sie dies im Voraus dem Landeslabor Schleswig-Holstein melden. Die Meldung erfolgt formlos und muss das Datum des Transports, die Start- und Zieladresse sowie die Mengen in Gramm und die Sorten des transportierten Cannabis enthalten. Außerdem sind bestimmte Transportvorschriften zu beachten.
- Die transportierte Menge darf ein Zwölftel der jährlich erlaubten Eigenanbau und Weitergabemenge nicht überschreiten.
- Das transportierte Cannabis muss vor dem Zugriff Dritter geschützt sein.
- Der Transport muss von mindestens einem Mitglied der Anbauvereinigung begleitet werden.
- Dieses Mitglied muss dabei den Mitgliedsausweis, eine Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung und eine Transportbescheinigung mitführen.
- Die Transportbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
- Datum des Transports
- Start- und Zieladresse des Transports
- Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis
- Name und Kontaktdaten der zuständigen Behörde
Um mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten Ihrer Anbauvereinigung transportieren zu können, müssen Sie den Transport beim Landeslabor Schleswig-Holstein anzeigen:
- Melden Sie den Transport schriftlich oder elektronisch spätestens einen Werktag vorher an. Geben Sie dabei alle erforderlichen Informationen an.
- Ein Mitglied der Anbauvereinigung muss den Transport begleiten. Es muss Mitgliedsausweis, Transportbescheinigung und die Erlaubnis der Anbauvereinigung mitführen.
- Schützen Sie das Cannabis während des Transports vor dem Zugriff Dritter.
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Informationen über das Thema Cannabis auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Landesministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein
- Anzeige des Transports von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung Entgegennahme
- Elektronische oder schriftliche Anzeige spätestens einen Werktag vor Transport unter Angabe von:
- Datum, Start- und Zieladresse des Transports
- Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis
- Regeln während des Transports:
- Menge: maximal 1/12 der jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemenge
- Schutz vor Zugriff Dritter
- Begleitung durch ein Mitglied der Anbauvereinigung
- Mitgliedsausweis, Erlaubniskopie und Transportbescheinigung mitführen
- Transportbescheinigung: Name/Anschrift der Anbauvereinigung, Unterschrift, Datum, Start-/Zieladresse, Mengen/Sorten, Behördendaten
- Zuständige Stelle: Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)