Jährliche Mengen des angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand vorhandenen Cannabis einer Anbauvereinigung übermitteln
Inhalt
Jährliche Mengen des angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand vorhandenen Cannabis einer Anbauvereinigung übermitteln
Jährliche Mengen des angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand vorhandenen Cannabis einer Anbauvereinigung übermitteln
Begriffe im Kontext
Joints (Synonym), Marihuana (Synonym), THC (Synonym), Überwachung Cannabis (Synonym), Weed (Synonym), Hanf (Synonym), Kontrolle Cannabis (Synonym), CBD (Synonym), Gras (Synonym), Kiffen (Synonym), Berichtspflicht Cannabis (Synonym), Meldepflicht Cannabis (Synonym), Haschisch (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
15.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Wenn Ihre Anbauvereinigung Cannabis anbaut, weitergibt oder vernichtet, müssen Sie die Mengen einmal jährlich melden.
Als Anbauvereinigung müssen Sie dem Landeslabor Schleswig-Holstein jährlich bestimmte Mengen an Cannabis melden. Dazu gehören die Mengen, die Sie im vergangenen Jahr angebaut, weitergegeben, vernichtet und noch im Bestand haben.
Die Meldung erfolgt formlos und muss folgende Angaben enthalten:
- Mengenangaben zu angebautem, weitergegebenem, vernichtetem und vorhandenem Cannabis in Gramm
- Gliederung nach Sorten, THC- und CBD-Gehalt
Sie bauen in einer Anbauvereinigung Cannabis an und haben dieses weitergegeben, vernichtet oder noch in Ihrem Bestand.
Sie können die Cannabis-Mengen elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein melden:
- Erfassen Sie die im letzten Jahr angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand verbliebenen Mengen an Cannabis.
- Sie müssen die Angaben nach Sorten und dem durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt aufschlüsseln.
- Übermitteln Sie die Angaben elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein.
- Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Informationen über das Thema Cannabis auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Landesministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein
- Übermittlung von jährlichen Eigenanbau, Weitergabe- und Bestandsmengen sowie vernichteter Mengen Cannabis einer Anbauvereinigung Entgegennahme
- Jährliche Mitteilung bis 31. Januar
- Aufschlüsselung nach Sorten, THC- und CBD-Gehalt
- Übermittlung erfolgt elektronisch
- Zuständige Stelle: Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)