Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Jährliche Mengen des angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand vorhandenen Cannabis einer Anbauvereinigung übermitteln

Schleswig-Holstein 99118066261000, 99118066261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118066261000, 99118066261000

Leistungsbezeichnung

Jährliche Mengen des angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand vorhandenen Cannabis einer Anbauvereinigung übermitteln

Leistungsbezeichnung II

Jährliche Mengen des angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand vorhandenen Cannabis einer Anbauvereinigung übermitteln

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Joints (Synonym), Marihuana (Synonym), THC (Synonym), Überwachung Cannabis (Synonym), Weed (Synonym), Hanf (Synonym), Kontrolle Cannabis (Synonym), CBD (Synonym), Gras (Synonym), Kiffen (Synonym), Berichtspflicht Cannabis (Synonym), Meldepflicht Cannabis (Synonym), Haschisch (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Ihre Anbauvereinigung Cannabis anbaut, weitergibt oder vernichtet, müssen Sie die Mengen einmal jährlich melden.

Volltext

Als Anbauvereinigung müssen Sie dem Landeslabor Schleswig-Holstein jährlich bestimmte Mengen an Cannabis melden. Dazu gehören die Mengen, die Sie im vergangenen Jahr angebaut, weitergegeben, vernichtet und noch im Bestand haben.

Die Meldung erfolgt formlos und muss folgende Angaben enthalten:

  • Mengenangaben zu angebautem, weitergegebenem, vernichtetem und vorhandenem Cannabis in Gramm
  • Gliederung nach Sorten, THC- und CBD-Gehalt

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie bauen in einer Anbauvereinigung Cannabis an und haben dieses weitergegeben, vernichtet oder noch in Ihrem Bestand.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Verfahrensablauf

Sie können die Cannabis-Mengen elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein melden:

  • Erfassen Sie die im letzten Jahr angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand verbliebenen Mengen an Cannabis.
  • Sie müssen die Angaben nach Sorten und dem durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt aufschlüsseln.
  • Übermitteln Sie die Angaben elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein.
  • Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Meldung muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Kurztext

  • Übermittlung von jährlichen Eigenanbau, Weitergabe- und Bestandsmengen sowie vernichteter Mengen Cannabis einer Anbauvereinigung Entgegennahme
    • Jährliche Mitteilung bis 31. Januar
    • Aufschlüsselung nach Sorten, THC- und CBD-Gehalt
  • Übermittlung erfolgt elektronisch
  • Zuständige Stelle: Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden