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Aufgezeichnete Angaben zu Cannabis und Vermehrungsmaterial anonymisiert zum Zweck der Evaluation elektronisch übermitteln

Schleswig-Holstein 99118068261000, 99118068261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118068261000, 99118068261000

Leistungsbezeichnung

Aufgezeichnete Angaben zu Cannabis und Vermehrungsmaterial anonymisiert zum Zweck der Evaluation elektronisch übermitteln

Leistungsbezeichnung II

Aufgezeichnete Angaben zu Cannabis und Vermehrungsmaterial anonymisiert zum Zweck der Evaluation elektronisch übermitteln

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Überwachung Cannabis (Synonym), Weed (Synonym), Hanf (Synonym), Marihuana (Synonym), Gras (Synonym), Haschisch (Synonym), Cannabis Überwachung (Synonym), Kiffen (Synonym), CBD (Synonym), Berichtspflicht Cannabis (Synonym), Kontrolle Cannabis (Synonym), THC (Synonym), Meldepflicht Cannabis (Synonym), Joints (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Ihre Anbauvereinigung Cannabis anbaut, weitergibt oder vernichtet, müssen Sie bestimmte anonymisierte Angaben einmal jährlich an das Landeslabor Schleswig-Holstein übermitteln.

Volltext

Sie sind als Anbauvereinigungen verpflichtet, dem Landeslabor Schleswig-Holstein einmal jährlich bestimmte Angaben anonymisiert zu übermitteln. Dies dient dem Zweck der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes. Die Übermittlung erfolgt formlos und muss folgende Angaben enthalten:

  • Anzahl der Personen, Anbauvereinigungen oder juristischen Personen, von denen Sie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) erhalten haben
  • Menge an Cannabis in Gramm und Stückzahl des Vermehrungsmaterials, das im Besitz Ihrer Anbauvereinigung ist
  • Menge des angebauten Cannabis in Gramm
  • Menge des vernichteten Cannabis in Gramm und Stückzahl des vernichteten Vermehrungsmaterials
  • Anzahl der Mitglieder, an die Cannabis weitergegeben wurde, inklusive der Menge in Gramm, des THC-Gehalts und des Datums der Weitergabe
  • Anzahl der Mitglieder, an die Vermehrungsmaterial weitergegeben wurde, inklusive der Stückzahl und des Datums der Weitergabe
  • Transportdetails: Menge in Gramm und Sorte des transportierten Cannabis sowie Datum, Start- und Zieladresse des Transports

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie bauen in einer Anbauvereinigung Cannabis an und haben dieses weitergegeben, vernichtet oder noch in Ihrem Bestand.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Verfahrensablauf

Sie müssen die anonymisierten Daten elektronisch übermitteln:

  • Erfassen Sie die im letzten Jahr dokumentieren Daten zu Cannabis, einschließlich der Eigenanbau- und Bestandsmengen, der vernichteten Mengen, der Weitergabe an Mitglieder (Menge, Anzahl der Mitglieder, THC-Gehalt, Datum) sowie der Transportdetails (Menge, Sorte, Datum, Start- und Zieladresse).
  • Erfassen Sie die im letzten Jahr dokumentieren Daten zu Vermehrungsmaterial, einschließlich der Anzahl der Personen oder Organisationen, von denen Sie Vermehrungsmaterial erhalten haben, der Stückzahl im Besitz und der Weitergabe an Mitglieder (Anzahl der Mitglieder, Stückzahl, Datum).
  • Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Meldung muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Kurztext

  • Übermittlung anonymisierter Daten zu Cannabis und Vermehrungsmaterial der Anbauvereinigung zum Zweck der Evaluation Entgegennahme 
  • Jährliche Mitteilung bis 31. Januar
  • Dokumentation Cannabis:
    • Eigenanbau- und Bestandsmengen sowie vernichtete Mengen 
    • Weitergabe (Menge, Anzahl der Mitglieder, THC-Gehalt, Datum)
    • Transportdetails (Menge, Sorte, Datum, Start- und Zieladresse) 
  • Dokumentation Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen):
    • Anzahl von Personen oder Organisationen, von denen Sie Vermehrungsmaterial erhalten haben
    • Stückzahl im Besitz
    • Weitergabe (Anzahl der Mitglieder, Stückzahl, Datum)
  • Übermittlung erfolgt elektronisch
  • Zuständige Stelle: Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden