Aufgezeichnete Angaben zu Cannabis und Vermehrungsmaterial anonymisiert zum Zweck der Evaluation elektronisch übermitteln
Inhalt
Aufgezeichnete Angaben zu Cannabis und Vermehrungsmaterial anonymisiert zum Zweck der Evaluation elektronisch übermitteln
Aufgezeichnete Angaben zu Cannabis und Vermehrungsmaterial anonymisiert zum Zweck der Evaluation elektronisch übermitteln
Begriffe im Kontext
Überwachung Cannabis (Synonym), Weed (Synonym), Hanf (Synonym), Marihuana (Synonym), Gras (Synonym), Haschisch (Synonym), Cannabis Überwachung (Synonym), Kiffen (Synonym), CBD (Synonym), Berichtspflicht Cannabis (Synonym), Kontrolle Cannabis (Synonym), THC (Synonym), Meldepflicht Cannabis (Synonym), Joints (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
15.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Wenn Ihre Anbauvereinigung Cannabis anbaut, weitergibt oder vernichtet, müssen Sie bestimmte anonymisierte Angaben einmal jährlich an das Landeslabor Schleswig-Holstein übermitteln.
Sie sind als Anbauvereinigungen verpflichtet, dem Landeslabor Schleswig-Holstein einmal jährlich bestimmte Angaben anonymisiert zu übermitteln. Dies dient dem Zweck der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes. Die Übermittlung erfolgt formlos und muss folgende Angaben enthalten:
- Anzahl der Personen, Anbauvereinigungen oder juristischen Personen, von denen Sie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) erhalten haben
- Menge an Cannabis in Gramm und Stückzahl des Vermehrungsmaterials, das im Besitz Ihrer Anbauvereinigung ist
- Menge des angebauten Cannabis in Gramm
- Menge des vernichteten Cannabis in Gramm und Stückzahl des vernichteten Vermehrungsmaterials
- Anzahl der Mitglieder, an die Cannabis weitergegeben wurde, inklusive der Menge in Gramm, des THC-Gehalts und des Datums der Weitergabe
- Anzahl der Mitglieder, an die Vermehrungsmaterial weitergegeben wurde, inklusive der Stückzahl und des Datums der Weitergabe
- Transportdetails: Menge in Gramm und Sorte des transportierten Cannabis sowie Datum, Start- und Zieladresse des Transports
Sie bauen in einer Anbauvereinigung Cannabis an und haben dieses weitergegeben, vernichtet oder noch in Ihrem Bestand.
Sie müssen die anonymisierten Daten elektronisch übermitteln:
- Erfassen Sie die im letzten Jahr dokumentieren Daten zu Cannabis, einschließlich der Eigenanbau- und Bestandsmengen, der vernichteten Mengen, der Weitergabe an Mitglieder (Menge, Anzahl der Mitglieder, THC-Gehalt, Datum) sowie der Transportdetails (Menge, Sorte, Datum, Start- und Zieladresse).
- Erfassen Sie die im letzten Jahr dokumentieren Daten zu Vermehrungsmaterial, einschließlich der Anzahl der Personen oder Organisationen, von denen Sie Vermehrungsmaterial erhalten haben, der Stückzahl im Besitz und der Weitergabe an Mitglieder (Anzahl der Mitglieder, Stückzahl, Datum).
- Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Informationen über das Thema Cannabis auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Landesministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein
- Übermittlung anonymisierter Daten zu Cannabis und Vermehrungsmaterial der Anbauvereinigung zum Zweck der Evaluation Entgegennahme
- Jährliche Mitteilung bis 31. Januar
- Dokumentation Cannabis:
- Eigenanbau- und Bestandsmengen sowie vernichtete Mengen
- Weitergabe (Menge, Anzahl der Mitglieder, THC-Gehalt, Datum)
- Transportdetails (Menge, Sorte, Datum, Start- und Zieladresse)
- Dokumentation Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen):
- Anzahl von Personen oder Organisationen, von denen Sie Vermehrungsmaterial erhalten haben
- Stückzahl im Besitz
- Weitergabe (Anzahl der Mitglieder, Stückzahl, Datum)
- Übermittlung erfolgt elektronisch
- Zuständige Stelle: Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)