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Nicht-typische Gesundheitsrisiken beim Konsum von Cannabis melden

Schleswig-Holstein 99118069261000, 99118069261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118069261000, 99118069261000

Leistungsbezeichnung

Nicht-typische Gesundheitsrisiken beim Konsum von Cannabis melden

Leistungsbezeichnung II

Nicht-typische Gesundheitsrisiken beim Konsum von Cannabis melden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Joints (Synonym), CBD (Synonym), Cannabis Nebenwirkungen (Synonym), Cannabis Gesundheit (Synonym), Marihuana (Synonym), Gras (Synonym), Cannabis Gefahren (Synonym), THC (Synonym), Kiffen (Synonym), Haschisch (Synonym), Cannabis Meldepflicht (Synonym), Weed (Synonym), Hanf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie vermuten, dass weitergegebenes Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht-typische gesundheitliche Risiken birgt, informieren Sie sofort das Landeslabor Schleswig-Holstein und treffen Sie Maßnahmen zur Rücknahme des Cannabis oder des Vermehrungsmaterials.

Volltext

Als Anbauvereinigung müssen Sie das Landeslabor Schleswig-Holstein sofort informieren, wenn Ihr weitergegebenes Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) gesundheitliche Risiken birgt, die über die typischen Konsumgefahren hinausgehen. 
Sie müssen umgehend Maßnahmen zur Beseitigung des Risikos treffen. Dazu gehört, Ihre Mitglieder über die Gesundheitsgefahren zu informieren und das betroffene Cannabis oder Vermehrungsmaterial zurückzurufen, zurückzunehmen und zu vernichten. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie vermuten oder wissen, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge der Cannabispflanze) Ihrer Anbauvereinigung ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, welches über die typischen Gefahren des Konsums hinausgehen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Konsum des von Ihnen weitergegebenen Cannabis beziehungsweise Vermehrungsmaterials nicht-typische gesundheitliche Risiken birgt, gehen Sie wie folgt vor:

  • Informieren Sie umgehend das Landeslabor Schleswig-Holstein, wenn Sie vermuten, dass gesundheitliche Risiken über die typischen Gefahren hinausgehen.
  • Ergreifen Sie sofort Maßnahmen zur Risikominderung. Dazu gehört der Rückruf, die Rücknahme und die Vernichtung des betreffenden Cannabis oder des Vermehrungsmaterials.
  • Informieren Sie Ihre Mitglieder über das Risiko und die getroffenen Maßnahmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Meldung muss unverzüglich nach Feststellung des Verdachts erfolgen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Kurztext

  • Meldung von nichttypischen Gesundheitsrisiken beim Konsum von Cannabis Entgegennahme
  • Anbauvereinigungen müssen das Landeslabor SchleswigHolstein unverzüglich informieren, wenn gesundheitliche Risiken festgestellt werden, die über die typischen Gefahren des Konsums hinausgehen
  • Maßnahmen zur Risikobeseitigung sind erforderlich, einschließlich Rückruf, Rücknahme und Vernichtung des betroffenen Cannabis oder Vermehrungsmaterials (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen)
  • Zuständige Behörde: Landeslabor Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden