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Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Schleswig-Holstein 99012072020001, 99012072020001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012072020001, 99012072020001

Leistungsbezeichnung

Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Geltungsdauer (Synonym), Baugenehmigung verlängern (Synonym), Anbau (Synonym), Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Verlängerung (Synonym), Änderung von baulichen Anlagen (Synonym), Änderung von Anlagen (Synonym), Frist Baugenehmigung (Synonym), Genehmigungsverlängerung (Synonym), Umbau (Synonym), Baugenehmigungsfreiheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

der Genehmigung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Volltext

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben.

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal drei Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben erhalten.
  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Kosten

50 % der Gebühr des zu verlängernden Bescheides, höchstens 2 000 Euro

Verfahrensablauf

Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Geltungsdauer: 3 Jahr(e)
Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer Ihrer bisherigen Baugenehmigung bei der zuständigen Stelle eingehen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung von Anlagen erfordert eine rechtzeitige Antragstellung. Wenn Sie feststellen, dass Ihre ursprünglich erteilte Baugenehmigung für Ihre Anlage ausläuft oder die Bauarbeiten nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeschlossen werden können, sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Andernfalls kann es zu einer Stilllegung oder Rücknahme der Genehmigung kommen, was zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen kann.

Es ist zu beachten, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigte, jedoch begonnene Baumaßnahme eingestellt werden oder die Nutzung untersagt werden kann. Überdies kann die Beseitigung angeordnet werden.

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht drei Jahre nach ihrer Erteilung mit dem Bau begonnen wurde oder die Bauarbeiten für mehr als drei Jahre unterbrochen wurden.
  • Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann eine Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für jeweils bis zu drei Jahren beantragt werden.
  • Der schriftliche (formlose) Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung muss innerhalb der Geltungsdauer der Baugenehmigung eingereicht werden.
  • Die Verlängerung der Baugenehmigung kann wiederholt beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Formulare

nicht vorhanden