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Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung

Schleswig-Holstein 99105017000000, 99105017000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99105017000000, 99105017000000

Leistungsbezeichnung

Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Straßenpersonenverkehr (105)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen.

Volltext

Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen. Eine besondere Schwerpunktsetzung liegt dabei auf den schwachen Verkehrsteilnehmern, also Fußgängerinnen/Fußgängern, Radfahrerinnen/Radfahrern und Seniorinnen/Senioren. Besonderes Augenmerk wird hier auf die Vermittlung von normgerechtem Verhalten gelegt.

Ziele polizeilicher Verkehrsaufklärung/-erziehung sind:

  • Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse über Verhaltens- und Betriebsvorschriften,
  • Förderung des Verständnisses und der Bereitschaft, Vorschriften zu befolgen und
  • Entwicklung und Festigung einer sozialen und sicherheitsbewussten Einstellung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.

Die schulische Verkehrserziehung erfolgt durch die Polizeiverkehrslehrer/innen, Handpuppenbühnen und Sympathiefiguren der Landespolizei Schleswig-Holstein. Dies geschieht überwiegend in Kooperation mit der Schule und den Kindertagesstätten.

In der Schule gliedert sich der Stoff je nach Klassenstufe für den Polizeiverkehrslehrer wie folgt:

  • Das Kind als Fußgänger/in im Straßenverkehr,
  • das Kind als Mitfahrer/in im Kraftfahrzeug,
  • die Radfahrprüfung,
  • sicheres Verhalten auf dem Schulweg,
  • Schülerlotsenausbildung und -betreuung,
  • Mofaausbildung,
  • Verhalten als Kraftfahrer/in,
  • Gefahren des Alkohols und anderer Drogen im Straßenverkehr,
  • Geschwindigkeitsprobleme,
  • Aggressionen im Straßenverkehr.

Im außerschulischen Bereich kommen je nach Teilnehmerkreis folgende Veranstaltungen in Frage:

  • Vorträge in Altenclubs und Altenheimen,
  • Besuche von Jugendtreffs,
  • Vorträge in Betrieben, Behörden, Vereinen, Verbänden und Verkehrsclubs,
  • Kommunale Verkehrssicherheitstage/-aktionen.

Während einerseits die Beachtung von Verkehrsregeln gerade für die Gruppe der schwachen Verkehrsteilnehmer/innen von existentieller Bedeutung ist, müssen andererseits die übrigen Verkehrsteilnehmer/innen zu rücksichtsvollem und defensivem Verhalten gegenüber den Schwächeren angehalten werden. Bei allen Zielgruppen besteht in diesem Zusammenhang über die reine Vermittlung von Kenntnissen hinaus die Notwendigkeit, den Sinn und Zweck der gewünschten Regelbefolgung zu verstehen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit Hilfe von Schulwegplänen, die in Zusammenarbeit von Schule und Polizeiverkehrslehrern/innen erstellt werden, soll die Schulwegsicherheit erhöht werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und der Verkehrswacht Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Landespolizei Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden