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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Zulassung

Schleswig-Holstein 99082002001000, 99082002001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082002001000, 99082002001000

Leistungsbezeichnung

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Rechtspflege (082)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung.

Volltext

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

Voraussetzungen:

  • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
  •  
  • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG; BGBl. I S. 182) oder
  •  
  • Sie haben die Eignungsprüfung nach dem EuRAG bestanden.
  •  

Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über

  • die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen,
  • die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage.

Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Nach der Gebührenordnung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer wird eine Gebühr von 255,00 Euro erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Ein Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.