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Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen

Schleswig-Holstein 99018010037000, 99018010037000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018010037000, 99018010037000

Leistungsbezeichnung

Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen

Leistungsbezeichnung II

Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Volltext

Die Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung für das Übersetzen oder Dolmetschen für gerichtliche und behördliche, insbesondere staatsanwaltschaftliche Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die eine Ermächtigung (die Übersetzer betreffend) beziehungsweise eine allgemeine Beeidigung (die Dolmetscher betreffend) zu beantragen beabsichtigen.

Der Nachweis der Feststellung erfolgt gegenüber der zuständigen Stelle durch eine Urkunde nach einem bestimmten Muster. Die Urkunde enthält zum Beispiel Angaben

  • zur Person der Inhaberin oder des Inhabers,
     
  • zur Muttersprache und den Zielsprachen sowie
     
  • zu den Fachgebieten, für die Sprach- und Sachkompetenz nachgewiesen worden sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular,
  • amtlich beglaubigte Kopien von Schul- und sonstigen Bildungsabschlüssen, wurden die Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
  • Amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Zertifikaten als Nachweis für Kenntnisse angegebener Fachgebiete.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Adressen des Landesverfassungsgerichts, der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgerichte), Fachgerichtsbarkeit (Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte) und der Insolvenzgerichte finden Sie im Landesportal "Justiz Schleswig-Holstein".

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes (OLG).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Verwendung des Formulars für die Feststellung der fachlichen Eignung.