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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt

Baden-Württemberg 99082002001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082002001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):

  • §§ 4 ff. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Teaser

Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.

Volltext

Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
  • Kanzleibestätigung
  • amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
  • Nachweis "Kenntnisse im Berufsrecht" gemäß § 43 f. BRAO (mindestens 10 Zeitstunden)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Voraussetzungen

Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder

Eingliederungsvoraussetzungen über das EuRAG oder

Bescheinigung nach § 16a Abs. 5 EuRAG

Kosten

EUR 300,00

siehe jeweils geltende Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Rechtsanwaltskammer oder Sie können es online im Downloadbereich der Rechtsanwaltskammer (pdf) herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.

Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, werden Sie von der Rechtsanwaltskammer vereidigt und zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie dürfen dann Ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben.

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe als ausstellende Behörde einlegen, gemäß § 32 BRAO in Verbindung mit § 112a, 112c BRAO. Nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden