Abschleppen von Fahrzeugen
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Im Rahmen der Überwachungstätigkeiten ordnen die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten das Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum an, wenn diese rechtswidrig und behindernd zum Parken abgestellt sind.
Im Rahmen der Überwachungstätigkeiten ordnen die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten das Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum an, wenn diese rechtswidrig und behindernd zum Parken abgestellt sind.
Abschlepprichtlinien für die Verkehrsüberwachung der Stadt Karlsruhe
Abschlepprichtlinien