Pass für Geringverdiener - Karlsruher Pass beantragen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit dem Karlsruher Pass sind Ermäßigungen erhältlich zum Beispiel für
- Monatskarten des KVV,
- in vielen Frei- und Hallenbädern,
- beim Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe,
- bei VHS,
- Musikschulen
- und vieles mehr.
Erwachsene ab 60 Jahre erhalten zusätzlich Bildungsgutscheine im Wert von 120 €.
Der Karlsruher Pass kann in Karlsruhe sowie in anderen Kommunen der SozialRegion (Bad Schönborn, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Hambrücken, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn und Weingarten (Baden)) beantragt werden.
Mitzubringen sind entweder
- der aktuelle Bescheid vollständig im Original über eine der o.a. Sozialleistungen oder
- Unterlagen für eine Berechnung.
Außerdem werden
- der Personalausweis und
- ein passbildgroßes Foto
benötigt.
Sie müssen Ihren Wohnsitz im Stadtkreis Karlsruhe bzw. in der SozialRegion haben.
Außerdem:
- Bezug von Leistungen nach SGB II,
- Grundsicherung nach SGB XII,
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem AsylbLG oder
- geringes Einkommen, das mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen wird.
Kommen Sie gerne mit den erforderlichen Unterlagen bei uns vorbei.
Der Karlsruher Pass kann nur im Büro des Jugendfreizeit- und Bildungswerks beantragt werden.
Die Bearbeitungsdauer hängt von den vorgelegten Unterlagen ab.
In vielen Fällen wird der Karlsruher Kinderpass bei der Antragstellung ausgestellt.