Pass für Geringverdiener - Karlsruher Kinderpass beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit dem Karlsruher Kinderpass sind Ermäßigungen erhältlich zum Beispiel für
- Monatskarten des KVV,
- in vielen Frei- und Hallenbädern,
- beim Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe,
- bei VHS,
- Musikschulen
- und vieles mehr.
Außerdem ist ein Ferienzuschuss für betreute Ferienangebote möglich.
Der Karlsruher Kinderpass kann in Karlsruhe sowie in den anderen Kommunen der SozialRegion (Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst (Baden), Graben-Neudorf, Hambrücken, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, VG Hagenbach, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden) und Wörth am Rhein) beantragt werden.
Mitzubringen sind
- entweder der aktuelle Bescheid vollständig im Original über eine der o.a. Sozialleistungen oder
- Unterlagen für eine Berechnung oder
- Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Pflegebescheinigung.
Außerdem wird ein passbildgroßes Foto benötigt.
Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe bzw. in der SozialRegion haben.
Außerdem:
- Bezug von Leistungen nach SGB II,
- Grundsicherung nach SGB XII,
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem AsylbLG oder
- geringes Einkommen, das mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen wird.
Den Karlsruher Kinderpass können außerdem:
- Kinder mit Schwerbehindertenausweis und
- Pflegekinder bekommen.
Der Karlsruher Pass kann nur im Büro des Jugendfreizeit- und Bildungswerks beantragt werden.
Die Bearbeitungsdauer hängt von den vorgelegten Unterlagen ab.
In vielen Fällen wird der Karlsruher Kinderpass bei der Antragstellung ausgestellt.