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Vergnügungssteuer

Baden-Württemberg 99102034000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102034000000

Leistungsbezeichnung

Vergnügungssteuer

Leistungsbezeichnung II

Vergnügungssteuer

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Die Vergnügungssteuer wird unter anderem erhoben für:

Volltext

Die Vergnügungssteuer wird unter anderem erhoben für:

  • die Bereitstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
  • Wettbüros
  • Vorführungen von Sex- und Pornofilmen
  • das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen.

Erforderliche Unterlagen

-

Voraussetzungen

-

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Erfüllen eines steuerlichen Tatbestands z.B. das Aufstellen von Spielgeräten, ist der Stadt innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden