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Verbrennung von pflanzlichen und forstlichen Abfällen

Baden-Württemberg 99063037000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063037000000

Leistungsbezeichnung

Verbrennung von pflanzlichen und forstlichen Abfällen

Leistungsbezeichnung II

Verbrennung von pflanzlichen und forstlichen Abfällen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Nach der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen, dürfen landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche Abfälle oder pflanzliche Abfälle bei gärtnerisch genutzten Grundstücken, im Außenbereich, verbrannt werden.

Volltext

Nach der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen, dürfen landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche Abfälle oder pflanzliche Abfälle bei gärtnerisch genutzten Grundstücken, im Außenbereich, verbrannt werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden:

  • 100 Meter von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • 50 Meter von Gebäuden und Baumbeständen
  • 100 Meter vom Waldrand

Forstliche Abfälle dürfen im Wald verbrannt werden, soweit dies aus forstwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

Bei starkem Wind, starker Trockenheit und zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf nicht verbrannt werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Beantragung beim Bürgeramt oder den Rathaus Geschäftsstellen mindestens 2 Tage vor der Verbrennung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden