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Nachhaltigkeitsbonus für ein E-Lastenrad für Stuttgarter Familien beantragen

Baden-Württemberg 99108044000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108044000000

Leistungsbezeichnung

Nachhaltigkeitsbonus für ein E-Lastenrad für Stuttgarter Familien beantragen

Leistungsbezeichnung II

Nachhaltigkeitsbonus für ein E-Lastenrad für Stuttgarter Familien beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Förderrichtlinie „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien 2022/2023“

Teaser

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent des Förderprogramms E-Lastenräder für Stuttgarter Familien,

in der Zeit vom 27.06. bis 17.07.2025 werden keine Nachrichten und keine Förderanträge über Service BW bearbeitet. Ab 18.07.2025 sind wir wieder für Sie erreichbar.

Freundliche Grüße

Ihr Förderteam E-LastenradDie Landeshauptstadt Stuttgart möchte erreichen, dass weniger Autos in Stuttgart auf den Straßen fahren. Deswegen wollen wir zum einen die Familien und Alleinerziehende mit einem Bonus fördern, die erst gar kein Auto besitzen. Zum anderen möchten wir einen Anreiz für diejenigen geben, die bei der Nutzung des E-Lastenrades feststellen, dass sie ohne ein Auto oder Zweitwagen auskommen und daher ein Auto ersatzlos ab-melden und über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto neu anmelden.

Volltext

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent des Förderprogramms E-Lastenräder für Stuttgarter Familien,

in der Zeit vom 27.06. bis 17.07.2025 werden keine Nachrichten und keine Förderanträge über Service BW bearbeitet. Ab 18.07.2025 sind wir wieder für Sie erreichbar.

Freundliche Grüße

Ihr Förderteam E-LastenradDie Landeshauptstadt Stuttgart möchte erreichen, dass weniger Autos in Stuttgart auf den Straßen fahren. Deswegen wollen wir zum einen die Familien und Alleinerziehende mit einem Bonus fördern, die erst gar kein Auto besitzen. Zum anderen möchten wir einen Anreiz für diejenigen geben, die bei der Nutzung des E-Lastenrades feststellen, dass sie ohne ein Auto oder Zweitwagen auskommen und daher ein Auto ersatzlos ab-melden und über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto neu anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Um den Nachhaltigkeitsbonus zu erhalten, werden frühestens drei Jahre nach Übernahme des E-Lastenrades (Auslieferung des E-Lastenrades: Datum der Schlussrechnung oder Datum Lieferschein oder Datum Übernahmeprotokoll bei Leasing) folgende Unterlagen bei der Landeshauptstadt Stuttgart eingereicht:

  • Anlage 2 des Zuwendungsbescheides: Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus
  • Eigenerklärung (Anlage 3 Ihres Förderbescheides oder zum Herunterladen auf unserer Homepage www.stuttgart.de/lastenrad im Punkt Nachhaltigkeitsbonus) über den Nicht-Besitz und Nicht-Verwendung eines Autos im eigenen Haushalt (Kategorie 1) oder Eigenerklärung über Abmeldung eines Autos im eigenen Haushalt in den vergangenen drei Jahren seit Übernahme des E-Lastenrades (Kategorie 2)
  • Nachweis über die Abmeldung eines Autos (Kategorie 2):
    • Bei Außerbetriebsetzung oder Verkauf: Kopie des entwerteten Fahrzeugscheins oder Kraftfahrzeugsteuerbescheid Hauptzollamt Ulm
    • Bei Firmen- oder Dienstwagenabgabe: Bestätigung der Firma über ersatzlose Abgabe des Firmen- oder Dienstwagens

Hinweis für den Antragstellenden: Ihre Angaben zu Ihrem Nicht-Besitz oder Abmeldung eines Autos werden stichprobenartigen bei der zuständigen Zulassungsstelle überprüft.

Voraussetzungen

Der Nachhaltigkeitsbonus kann nur von Förderempfängern und Förderempfängerinnen beantragt werden, die eine Grundförderung erhalten haben.
Ab 2020 ist es Antragstellern mit Besitz einer Bonuscard+Kultur oder Familiencard möglich, zusätzlich zur Grundförderung einen Sozialbonus zu beantragen. Der Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro ist in der Sozialförderung bereits eingerechnet und wird zur Vermeidung einer Überkompensation nicht zusätzlich gewährt. Somit ist eine Antragstellung des Nachhaltigkeitsbonus mit Sozialbonus nicht möglich.
Um den Nachhaltigkeitsbonus zu erhalten, darf im geförderten Haushalt über einen Zeitraum von drei Jahren seit Übernahme des E-Lastenrades (Auslieferung) entweder:

  • kein Auto angemeldet gewesen sein oder
  • es wurde in den letzten drei Jahren ein Auto ersatzlos abgemeldet und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet.

Wichtig ist, der Verzicht muss mindestens drei Jahre ununterbrochen bestanden haben, bevor der Bonus beantragt werden kann. Das bedeutet gegebenenfalls, dass die Frist (siehe dazu in Ihrem Förderbescheid unter Punkt „IV. Nachhaltigkeitsbonus“) auf Antrag bei der zuständigen Stelle (Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen (S/OB), per E-Mail an: lastenrad@stuttgart.de) verlängert werden muss.

Kosten

Durch die Antragstellung und unsere Entscheidung über Ihren Antrag entstehen Ihnen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  1. Ausfüllen des Antrags auf Gewährung und Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus im Serviceportal Baden-Württemberg inklusive aller Unterlagen (Anlage 2 des Förderbescheides).
  2. Die Landeshauptstadt Stuttgart prüft zeitnah Ihren Antrag und überweist Ihnen den Bonus in Höhe von 500 Euro auf Ihr Konto.

Bearbeitungsdauer

n der Zeit vom 27.06. bis 17.07.2025 werden keine Nachrichten und keine Förderanträge über Service BW bearbeitet. Ab 18.07.2025 sind wir wieder für Sie erreichbar.
Ausserhalb dieses Zeitraumes gilt: Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 3 Monaten.

Frist

Um den Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus fristgerecht einzureichen, beachten Sie bitte die unter Punkt „IV. Nachhaltigkeitsbonus“ angegebene Frist aus Ih-rem Förderbescheid.

Kategorie 1: Kein Auto im Haushalt angemeldet

Frühestens drei Jahre nach Übernahme des von der Landeshauptstadt Stuttgart geförderten E-Lastenrades (Auslieferung) kann ein Antrag auf Auszahlung eines Nachhaltigkeitsbonus gestellt werden, sofern auf Personen des eigenen Haushaltes nach Übernnahme des E-Lastenrades drei Jahre lang kein Auto angemeldet war bzw. drei Jahre lang kein Auto Mitgliedern des eigenen Haushalts dauerhaft zur Verfügung stand. Dazu gehören u.a. Dienst-/ Firmenwagen, Wohnmobile und Fahrzeuge von weiteren Familienangehörigen außerhalb des Haushaltes.

Kategorie 2: Abmeldung eines Autos

Entscheiden Sie sich innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Förderbescheides für den dauerhaften Verzicht eines Autos und setzen Ihre Entscheidung in dieser Zeit in die Tat um, reicht Ihnen die im Förderbescheid festgelegte Antragsfrist für den Nachhaltigkeitsbonus (siehe dazu in Ihrem Förderbescheid unter Punkt „IV. Nachhaltigkeitsbonus“).
Melden Sie erst nach mehr als einem Jahr ein Auto ab, gelingt es Ihnen zeitlich nicht mehr, innerhalb der festgelegten Antragsfrist die drei Jahre ohne ein abgemeldetes Auto zu absolvieren. Für diesen Fall müssen Sie zwingend vor Fristablauf eine Verlängerung für die Beantragung und Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus bei der zuständigen Stelle stellen (per E-Mail an: lastenrad@stuttgart.de).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Bescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden