Änderung Betreuungsumfang - Kindertageseinrichtungen
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Die gewählten Betreuungszeiten gelten verbindlich für die Dauer von drei Monaten. Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.
Bei Ganztagesplätzen Beschäftigungsnachweis der/des Personensorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. im Anhang die Personalausweise beigefügt.