Grundbuchauszug beantragen
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Beantragung eines einfachen oder amtlichen Ausdrucks aus dem elektronischen Grundbuch in Baden-Württemberg
Beantragung eines einfachen oder amtlichen Ausdrucks aus dem elektronischen Grundbuch in Baden-Württemberg
Eigentümer, dinglich Berechtigte und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Grundbuch darlegen können, erhalten auf Antrag eine Ausdruck aus dem elektronischen Grundbuch in Baden-Württemberg
Der Antrag auf Erteilung eines Ausdrucks aus dem elektronischen Grundbuch kann vom Eigentümer sowie von dinglich Berechtigten formlos bei der Grundbucheinsichtstelle Kieselbronn beantragt werden. Dritte erhalten eine Auskunft, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Der Grundbuchausdruck wird in der Regel auf dem Postweg übersandt oder auf Wunsch zur Abholung bereitgelegt.