Anmeldung in der Kindertageseinrichtung
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Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.
Folgendes Betreuungsangebot wird angeboten:
- Krippenplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Kleinkind – U3)
- Kindergartenplätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (Ü3)
Die Gemeinde Ehningen betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung.
Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.
Folgendes Betreuungsangebot wird angeboten:
- Krippenplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Kleinkind – U3)
- Kindergartenplätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (Ü3)
- vollständig ausgefülltes Formular
- bei Ganztagesplätzen Beschäftigungsnachweise der/des Personensorgeberechtigen, in dessen
Haushalt das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
In die Kinderbetreuungseinrichtungen werden nur Kinder aufgenommen, wenn sie in Ehningen wohnen und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. ein Bild des Personalausweises als Anhang.