Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung/ Abwasserentsorgung
Inhalt
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung/ Abwasserentsorgung
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn für ein neu zu errichtendes Gebäude der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung, oder die Änderung eines bestehenden Anschlusses vorgesehen ist, ist diese bei der Gemeinde vorher zu beantragen.
Wenn für ein neu zu errichtendes Gebäude der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung, oder die Änderung eines bestehenden Anschlusses vorgesehen ist, ist diese bei der Gemeinde vorher zu beantragen.
- Einfamilienhaus je Wohneinheit 60,00 €
- Mehrfamilienhaus je Wohneinheit 30,00 €
- Wohn- und Geschäftshäuser je Wohneinheit 30,00 €
je Gewerbeeinheit 160,00 €
Die Gebühr versteht sich je Genehmigung.