Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Meldepflichtige Krankheit nach IfSG melden

Baden-Württemberg 99003013014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003013014000

Leistungsbezeichnung

Meldepflichtige Krankheit nach IfSG melden

Leistungsbezeichnung II

Meldepflichtige Krankheit nach IfSG melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG melden

Volltext

Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG melden

Erforderliche Unterlagen

Keine. Eine zusätzliche Meldung in anderer Form (z.B. per Fax oder Email, postalisch) ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen

  1. Meldepflichtige Einrichtungen nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG):
    • Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Schulen (§33, Nr. 1-3 IfSG)
    • Voll-/Teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebdürftiger Menschen, inkl. Eingliederungshilfe, ambulante Pflegedienste (§ 35, (1) IfSG)

sowie

  1. Meldetatbestand
    • In der Einrichtung wurde eine meldepflichtige Erkrankung festgestellt, bzw. der Leitung mitgeteilt oder
    • es besteht der Verdacht auf Vorliegen einer meldepflichtigen Erkrankung.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Die elektronische Meldung erfolgt durch die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung, bzw. Pflegeeinrichtung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Unverzügliche Benachrichtigung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Meldung über diesen elektronischen Weg ist ausreichend.

Rechtsbehelf

Keiner

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden