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Registrierantrag gewerbliche Unternehmer

Baden-Württemberg 99110066007003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110066007003

Leistungsbezeichnung

Registrierantrag gewerbliche Unternehmer

Leistungsbezeichnung II

Registrierantrag gewerbliche Unternehmer

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Die zuständigen Behörden haben gemäß Artikel 93 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) u. A. folgende Unternehmen zu registrieren: Transportunternehmer, die gehaltene Huftiere zwischen Mitgliedsstaaten transportieren (Artikel 87); Unternehmer, die unabhängig von einem Betrieb Auftriebe durchführen (Artikel 90); Betriebe, die einer Zulassung bedürfen nach Artikel 94 der Verordnung (EU) 2016/429 oder einer Registrierung / Zulassung nach Artikel 3 oder Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035. Die Erhebung Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten, deren Speicherung in der HI-Tier-Datenbank und die sonstige Datenverarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um diese europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Volltext

Die zuständigen Behörden haben gemäß Artikel 93 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) u. A. folgende Unternehmen zu registrieren: Transportunternehmer, die gehaltene Huftiere zwischen Mitgliedsstaaten transportieren (Artikel 87); Unternehmer, die unabhängig von einem Betrieb Auftriebe durchführen (Artikel 90); Betriebe, die einer Zulassung bedürfen nach Artikel 94 der Verordnung (EU) 2016/429 oder einer Registrierung / Zulassung nach Artikel 3 oder Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035. Die Erhebung Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten, deren Speicherung in der HI-Tier-Datenbank und die sonstige Datenverarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um diese europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsformen und individuellen Gegebenheiten sind je nach Situation unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Bitte erfragen Sie daher vorab beim Veterinäramt Tübingen unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de, welche Unterlagen von Ihnen eingereicht werden müssen.

Voraussetzungen

Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsformen variieren die Voraussetzungen sehr stark. Bitte erfragen Sie daher vorab beim Veterinäramt Tübingen unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Für eine genauere Gebührenkalkulation können Sie sich bei der zuständigen Stelle erkundigen.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Registrierantrags prüft die untere Veterinärbehörde, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eventuell fordert diese dann weitere Unterlagen bei Ihnen an. Möglicherweise ist vorab die Abnahme der Räumlichkeiten erforderlich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie die Registriernummer und ggf. die HIT-Zugangsdaten per Post.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Registrierung/Zulassung des Unternehmens hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keiner

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden