Vergnügungssteuer Esslingen am Neckar
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Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.
Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.
Der Steuersatz beträgt monatlich 25 % des Einspielergebnisses (Bruttokasse).
Weitere Informationen:
Satzung Vergnügungssteuer