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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Wohnung abmelden

Mecklenburg-Vorpommern 99107008070000, 99107008070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008070000, 99107008070000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Wohnung abmelden

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag abmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fernsehen (Synonym), SWR (Synonym), HR (Synonym), Fernsehgebührenpflicht (Synonym), WDR (Synonym), Rundfunkfinanzierung (Synonym), BR (Synonym), Haushaltsabgabe (Synonym), Rundfunk (Synonym), NDR (Synonym), GEZ-Abmeldung (Synonym), Hörfunk (Synonym), Dritte Programme (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), Abmeldung (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), ARD (Synonym), Ummeldung (Synonym), Änderung (Synonym), GEZ (Synonym), Beitragsservice (Synonym), Rundfunkgerät (Synonym), MDR (Synonym), Beitragspflicht (Synonym), Radio (Synonym), Fernsehgebühr (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Synonym), ZDF (Synonym), RF (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie können ein Beitragskonto abmelden, wenn die Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung entfällt.

Volltext

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

Kosten

Abmeldung: gebührenfrei

Verfahrensablauf

Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen:

Online:

  • Öffnen Sie die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de
  • Klicken Sie bei Bürgerinnen und Bürger das Feld „Wohnung abmelden“ oder geben Sie im Suchfeld den Webcode „BF05“ ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Abmeldung

Postalisch:

  • Teilen Sie die Abmeldung formlos mit. Geben Sie dabei wie auch im Online-Formular die abzumeldende Beitragsnummer, Angaben zum Namen und der Adresse der abzumeldenden Wohnung an. Zusätzlich ist der Grund der Abmeldung anzugeben. Die Formlose Mitteilung ist dann unterschrieben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schicken.

Die übermittelten Daten zum Beitragskonto werden im Beitragsservice bearbeitet. Eine Antwort zu der Abmeldung erhalten Sie per Post.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Bei einem Umzug nehmen Sie Ihr Beitragskonto automatisch mit. Das bedeutet, Sie brauchen Ihr Beitragskonto für die Wohnung nicht abzumelden.

Oder sind Sie in eine Wohnung gezogen, für die bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden? In diesem Fall teilen Sie uns bitte die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers mit.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein