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Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

Mecklenburg-Vorpommern 99131020007001, 99131020007001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131020007001, 99131020007001

Leistungsbezeichnung

Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

Leistungsbezeichnung II

Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fernuni (Synonym), Fernlehrgang (Synonym), Fernstudium (Synonym), Fernunterricht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

von wesentlichen Änderungen

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

30.11.2012

Fachlich freigegeben durch

Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Voraussetzungen

Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.

Kosten

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monaten

Frist

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Ansprechpunkt

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Zuständige Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Formulare

nicht vorhanden