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Kanalstörung melden

Mecklenburg-Vorpommern 99108017137000, 99108017137000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108017137000, 99108017137000

Leistungsbezeichnung

Kanalstörung melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kanalstörung (Synonym), Kanalstörung melden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Beseitigung (137)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.10.2013

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im Abwassernetz wird zwischen Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen unterschieden. In einigen Ortschaften wird Schmutz- und Regenwasserwasser über einen gemeinsamen Mischwasserkanal abgeleitet. Der Abwassertransport erfolgt entweder freifließend oder über Drucksysteme.
Eigentümer/Betreiber öffentlicher Abwassersysteme sind die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften Abwasserzweckverband, Stadt oder Gemeinde.
Schäden können Abwasserrohrbrüche (sichtbar durch das Absenken von Oberflächen oder im Bereich der Schächte) oder z.B. defekte Schachtdeckel (auch klappernder Schachtdeckel) sein. Weiterhin können Alarmleuchten bzw. auffallende Geräusche an Abwasserpumpwerken auf Schäden im Leitungssystem hinweisen.
Störungen im Abwassersystem können durch Verstopfungen (Hindernisse oder Fremdkörper im Kanal oder Pumpwerk) oder durch Rückstau bei starken Niederschlägen oder durch Einleitungen von Schadstoffen in das Kanalnetz hervorgerufen werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Meldungen von Verstopfungen im Kanalnetz (oft sind erste Auswirkungen auf privaten Grundstücken festzustellen), Einfallstellen der Abwasserleitungen oder defekte Kanalschächte, Einleitungen von Schadstoffen sind an die zuständigen abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften zu melden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft, Betreiber. Bei Schäden am öffentlichen Kanalnetz oder bei Störungen im Kanalnetz ist der regionale Betreiber zu informieren. Telefonnummern für Störungsbeseitigungen sind in den meisten Fällen über das Internet oder auch über das örtliche Telefonbuch zu finden.
In Havariesituationen sind ggf. auch Feuerwehr oder Polizei zu benachrichtigen.

Formulare

nicht vorhanden

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