Kanalstörung melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Im Abwassernetz wird zwischen Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen unterschieden. In einigen Ortschaften wird Schmutz- und Regenwasserwasser über einen gemeinsamen Mischwasserkanal abgeleitet. Der Abwassertransport erfolgt entweder freifließend oder über Drucksysteme.
Eigentümer/Betreiber öffentlicher Abwassersysteme sind die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften Abwasserzweckverband, Stadt oder Gemeinde.
Schäden können Abwasserrohrbrüche (sichtbar durch das Absenken von Oberflächen oder im Bereich der Schächte) oder z.B. defekte Schachtdeckel (auch klappernder Schachtdeckel) sein. Weiterhin können Alarmleuchten bzw. auffallende Geräusche an Abwasserpumpwerken auf Schäden im Leitungssystem hinweisen.
Störungen im Abwassersystem können durch Verstopfungen (Hindernisse oder Fremdkörper im Kanal oder Pumpwerk) oder durch Rückstau bei starken Niederschlägen oder durch Einleitungen von Schadstoffen in das Kanalnetz hervorgerufen werden.
Meldungen von Verstopfungen im Kanalnetz (oft sind erste Auswirkungen auf privaten Grundstücken festzustellen), Einfallstellen der Abwasserleitungen oder defekte Kanalschächte, Einleitungen von Schadstoffen sind an die zuständigen abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften zu melden
Abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft, Betreiber. Bei Schäden am öffentlichen Kanalnetz oder bei Störungen im Kanalnetz ist der regionale Betreiber zu informieren. Telefonnummern für Störungsbeseitigungen sind in den meisten Fällen über das Internet oder auch über das örtliche Telefonbuch zu finden.
In Havariesituationen sind ggf. auch Feuerwehr oder Polizei zu benachrichtigen.