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Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche: Teilnahme fördern

Mecklenburg-Vorpommern 99003027058000, 99003027058000 Typ 3a, Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003027058000, 99003027058000

Leistungsbezeichnung

Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche: Teilnahme fördern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a, Typ 3b

Begriffe im Kontext

Kinderuntersuchung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.01.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Servicestelle für Kindervorsorgeuntersuchungen und die Gesundheitsämter fördern die Teilnahme an den Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche.

Volltext

U-Untersuchungen

Die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden.

U- Untersuchungen werden in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

Wurden die U-Untersuchungen U3 bis U 9 nicht in Anspruch genommen, erhalten die Personensorgeberechtigten ein Erinnerungsschreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle).

Nimmt ein Kind trotz der Erinnerung nicht an der U-Untersuchung innerhalb der festgelegten Toleranzgrenzen teil, so meldet die Servicestelle dem zuständigen Gesundheitsamt unter Bezeichnung der nicht durchgeführten Untersuchung die entsprechenden Daten.

Kinder- und Jugendärztliche Beratungen durch das Gesundheitsamt im Rahmen des Erinnerungsverfahrens gemäß § 15 b ÖGDG M-V

  • Beratung über Förder-, Hilfe- und Therapiemaßnahmen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie Koordinierung der Maßnahmen bei Vorliegen von Fehlentwicklungen und Gesundheitsstörungen
  • Angebot der aufsuchenden Hilfe zur Verbesserung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
  • Im Rahmen der Untersuchungen und Beratungen kann die Kontrolle des Impfausweises erfolgen und eine Impfempfehlung ausgesprochen werden.

Jugendgesundheitsuntersuchung J 1

Die Jugendgesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Insbesondere wird auch beabsichtigt, durch Früherkennung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren eine Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern. Darüber hinaus sind individuell auftretende gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen. Über die hierdurch vermittelte gesundheitliche Gefährdung ist der Jugendliche frühzeitig aufzuklären.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle) wirkt auf eine vermehrte Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchungen hin, in dem es die Sorgeberechtigte und/oder den Sorgeberechtigten schriftlich über die Jugendgesundheitsuntersuchung informiert und anregt, das Kind daran teilnehmen zu lassen. Dabei soll auch über die altersentsprechenden Impfangebote informiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • Ärzte und Krankenhäuser sowie Meldebehörden im Rahmen des Meldeverfahrens an die Servicestelle
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern als Servicestelle im Rahmen des Erinnerungsverfahrens
  • Gesundheitsämter im Rahmen der Beratung bei Nichtteilnahme an den Kinderuntersuchungen
  • Jugendämter zum Schutze des Kindes

Formulare

nicht vorhanden