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Nivellementspunkte - Feststellung

Mecklenburg-Vorpommern 99123005037000, 99123005037000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123005037000, 99123005037000

Leistungsbezeichnung

Nivellementspunkte - Feststellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.05.2019

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Teaser

Höhenfestpunkte dienen zum Höhenanschluss objektbezogener Vermessungen (z. B. Hoch- und Tiefbau, Beobachtung von Bodensenkungen, Küstenschutz).

Volltext

Höhenfestpunkte dienen zum Höhenanschluss objektbezogener Vermessungen (z. B. Hoch- und Tiefbau, Beobachtung von Bodensenkungen, Küstenschutz). Im gesamten Landesgebiet Mecklenburg-Vorpommerns stehen Höhenfestpunkte in einem einheitlichen Höhenbezugssystem nahezu flächendeckend zur Verfügung.

Die Gesamtheit der Höhenfestpunkte wird als Höhenfestpunktfeld bezeichnet. Das Höhenfestpunktfeld des geodätischen Raumbezugs in Mecklenburg-Vorpommern besteht heute aus den Nivellementsnetzen 1. bis 3. Ordnung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Höhenfestpunkte werden durch Vermessungsmarken gekennzeichnet und sind gemäß § 26 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) zu dulden.

Der feste Stand, die Erkennbarkeit und die Verwendbarkeit der Vermessungs- und Grenzmarken dürfen nicht gefährdet werden, es sei denn, notwendige Maßnahmen rechtfertigen eine Gefährdung. Wer notwendige Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungs- und Grenzmarken gefährdet werden können, hat dies unverzüglich der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde mitzuteilen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig Vermessungs- oder Grenzmarken unbefugt einbringt oder in ihrer Lage verändert oder entfernt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu EUR 5.000 geahndet werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie sehen bereits vor Ausführung von Maßnahmen die vorhandenen Vermessungs- und Grenzmarken als gefährdet an oder Sie stellen Beschädigungen, Gefährdungen oder Veränderungen an Festpunkten fest, informieren Sie uns bitte mit folgenden Angaben:

  • Punktart (Lage-/Höhenfestpunkt)
  • Punktkennzeichen bzw. verbale Ortsbeschreibung
  • Art der Veränderung oder Gefährdung (maximal 128 Zeichen)
  • Datum
  • Name und Anschrift/Telefon des Informierenden.

Schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Gefährdungsmeldung" oder "Veränderungsmeldung" an das Postfach AFIS@LAiV-MV.de.

Bearbeitungsdauer

  • zu erfragen bei den zuständigen Stellen (Landesamt für innere Verwaltung)

Von der Meldung bis zur Wiederherstellung oder Verlagerung der Höhenfestpunkte vergehen in der Regel mehrere Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Höhenanschluss objektbezogener Vermessungen (z. B. Hoch- und Tiefbau, Beobachtung von Bodensenkungen, Küstenschutz)
  • Höhenfestpunktfeld nahezu flächendeckend verfügbar
  • Duldungspflicht von Höhenfestpunkten durch gekennzeichnete Vermessungsmarken
  • Potentielle Gefährdungen durch notwendige Maßnahmen sind mitzuteilen
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Veränderung bzw. Entfernung
  • Zuständig: Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im Landesamt für innere Verwaltung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für innere Verwaltung
Amt für Geoinformation, Vermessung- und Katasterwesen
Lübecker Straße 289
19059 Schwerin
Telefon: +49 385 588-56861
E-Mail: raumbezug@laiv-mv.de oder AFIS@LAiV-MV.de

Formulare

nicht vorhanden