Förderung: Zuwendungen zur Kinder- und Jugendhilfe beantragen
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Jungen Menschen sollen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei ihr Interesse aufgreifen.
Was wird gefördert?
Die Förderung dient:
- einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Sicherung von Angeboten und Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe,
- der positiven Beeinflussung konkreter Rahmenbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern,
- der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen,
- einer innovativen und nachhaltigen Qualitätsentwicklung und -sicherung der Angebote und Strukturen.
Gefördert werden Vorhaben, die den jugendpolitischen Zielstellungen der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Stärkung einer familiennahen Jugendhilfe dienlich sind. Dies umfasst ebenso Vorhaben zur Entwicklung des Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebotes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35 SGB VIII.
Wer wird gefördert?
Je nach Zuwendungsbereich Träger der freien Jugendhilfe als auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Wege einer Anteil oder Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an Träger der freien Jugendhilfe oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung an Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt.
- Junge Menschen sollen Angebote erhalten, die ihre Entwicklung fördern
- Das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen und Aktivitäten anbieten
- Dazu zählen Sport, Spiel und Geselligkeit, Internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Beratungen