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Förderung: Zuwendungen zur Kinder- und Jugendhilfe beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99068001175000, 99068001175000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99068001175000, 99068001175000

Leistungsbezeichnung

Förderung: Zuwendungen zur Kinder- und Jugendhilfe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Frauentreff (Synonym), Jugendclub (Synonym), Streetworker (Synonym), Jugendhaus (Synonym), Mädchenhaus (Synonym), Mädchentreff (Synonym), KJFE (Synonym), Jugendzentrum (Synonym), Sportverein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jugendarbeit (068)

Verrichtungskennung

Unterbreitung (175)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Jungen Menschen sollen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei ihr Interesse aufgreifen.

Volltext

Was wird gefördert?

Die Förderung dient:

  •     einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Sicherung von Angeboten und Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe,
  •     der positiven Beeinflussung konkreter Rahmenbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern,
  •     der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen,
  •     einer innovativen und nachhaltigen Qualitätsentwicklung und -sicherung der Angebote und Strukturen.

Gefördert werden Vorhaben, die den jugendpolitischen Zielstellungen der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Stärkung einer familiennahen Jugendhilfe dienlich sind. Dies umfasst ebenso Vorhaben zur Entwicklung des Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebotes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35 SGB VIII.

Wer wird gefördert?

Je nach Zuwendungsbereich Träger der freien Jugendhilfe als auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Anteil oder Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an Träger der freien Jugendhilfe oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung an Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Laufzeit der Förderung: ab 01.01.2022

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Junge Menschen sollen Angebote erhalten, die ihre Entwicklung fördern
  • Das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen und Aktivitäten anbieten
  • Dazu zählen Sport, Spiel und Geselligkeit, Internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Beratungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern