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Pflegeeinrichtungen

Mecklenburg-Vorpommern 99106002007000, 99106002007000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106002007000, 99106002007000

Leistungsbezeichnung

Pflegeeinrichtungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Zulassung für Pflegeeinrichtungen (Synonym), Zulassung zur Pflege durch Verrsorgungsvertrag (Synonym), Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.08.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.

Erforderliche Unterlagen

Sachverhaltsdarstellung

Voraussetzungen

Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.

Bearbeitungsdauer

Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei Fragen des Heimrechts ist die Heimaufsicht als Aufsichtsbehörde zuständig. Bei Fragen des Leistungsrechts sind die Prüfdienste (MDK, PKV)  Ansprechpartner. Fragen nach freien Kapazitäten der alternativen Unterbringungsmöglichkeiten beantwortet der regionale Pflegestützpunkt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).

Formulare

nicht vorhanden

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