Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99050054006000, 99050054006000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050054006000, 99050054006000

Leistungsbezeichnung

Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.11.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Standplatzgenehmigung für Märkte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • Ämter
  • amtsfreie Gemeinden
  • kreisfreie Städte

Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.