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Angriffe durch Tiere melden

Mecklenburg-Vorpommern 99089022176000, 99089022176000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089022176000, 99089022176000

Leistungsbezeichnung

Angriffe durch Tiere melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wildtiere (Synonym), Haustiere (Synonym), Gefahr (Synonym), Anspringen von größeren Hunden (Synonym), Verkehrsunfall (Synonym), Angriffslust (Synonym), Aggressivität beim Hund (Synonym), Bissigkeit (Synonym), Schärfe (Synonym), Kampfbereitschaft (Synonym), plötzliches Losreißen (Synonym), Beißvorfälle (Synonym), gefährliche Hunde (Synonym), Biss (Synonym), Kampfhund (Synonym), Gefährdung von Menschen (Synonym), Hundehalterverordnung (Synonym), Listenhund (Synonym), Hunde (Synonym), Spielen und Raufen von Hunden (Synonym), Anspringen in gefahrdrohender Weise (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Verfolgung (176)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.05.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

Volltext

Wenn Tiere (Haus- oder Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.

Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z.B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
  • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
  • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
  • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
  • Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren

Bearbeitungsdauer

bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug

Frist

Anzeige so schnell wie möglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • bei gegenwärtiger Gefahr durch Tiere Polizei oder Rettungsleitstellen informieren
  • bei Hundebeißvorfällen und sonstigen Gefährdungen durch Hunde umgehend Anzeige erstatten

Ansprechpunkt

  • örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt
  • Polizei

Zuständige Stelle

  • örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt
  • Polizei

Formulare

Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). Gegenbenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.

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