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Förderung: Zuschuss für das Holzrücken mit Pferden beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99400305017000, 99400305017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400305017000, 99400305017000

Leistungsbezeichnung

Förderung: Zuschuss für das Holzrücken mit Pferden beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie Rückepferde im Wald einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zur Förderung traditioneller und umweltverträglicher Holzernteverfahren bekommen.

Volltext

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist das traditionelle Verfahren des Rückens oder Vorlieferns von Holz durch den Einsatz von Pferden im Wald.

Wer wird gefördert?

Private Unternehmer jeglicher Rechtsform mit (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die das Holzrücken mit Pferden als Dienstleistung anbieten.

Wie wird gefördert?

Grundlage der Berechnung sind die nachgewiesenen Holzmengen, die mittels Rückepferd im Wald gerückt oder vorgeliefert wurden.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • De-minimis-Erklärung gemäß Formblatt der Bewilligungsbehörde
  • Nachweis über den (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Datenschutzerklärung

Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur für die Holzrückung mit Pferden auf Waldflächen in M-V gewährt. Die Förderung der Holzrückung mit Pferden außerhalb des Waldes ist ausgeschlossen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Antrag aus. Unterschreiben Sie den Antrag und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 01. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde ein.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt Ihnen die Bewilligungsbehörde den Zuschuss. Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

individuell

Frist

Laufzeit der Förderung: 31.03.2020 - 31.12.2024
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis 01.10.2024
des jeweiligen Kalenderjahres

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Gegenstand der Förderung ist das traditionelle Verfahren des Rückens oder Vorlieferns von Holz durch den Einsatz von Pferden im Wald
  • Zuständig: Landesforstanstalt M-V

Ansprechpunkt

Landesforst MV AöR
 

Zuständige Stelle

Landesforst MV AöR

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein