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Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99147001060000, 99147001060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147001060000, 99147001060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauingenieur (Synonym), unabhängig (Synonym), eigenverantwortlich (Synonym), Beratender Ingenieur (Synonym), Recht zum Führen der Berufsbezeichnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin“ ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.

Volltext

Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
  • Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
  • Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
  • Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:

  • Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • berufsqualifizierender Studienabschluss,
  • eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
  • gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
  • eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
  • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Kosten

Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 6 Jahr(e)
gemäß Abgabenordnung
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
gemäß Handelsgesetzbuch

Weiterführende Informationen

Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratende Ingenieure Eintragung
  • geschützte Berufsbezeichnung darf nur führen, wer in die Liste bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist
  • Eintragung erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen
  • Eintragung ist gebührenpflichtig
  • zuständig: Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Formulare

Formulare vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein