Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
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Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin“ ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.
Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
- Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
- Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
- Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
- Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:
- Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- berufsqualifizierender Studienabschluss,
- eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
- gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
- eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
- Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:
- Beratende Ingenieure Eintragung
- geschützte Berufsbezeichnung darf nur führen, wer in die Liste bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist
- Eintragung erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Eintragung ist gebührenpflichtig
- zuständig: Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Formulare vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein