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Anliegerbescheinigung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99012003012000, 99012003012000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012003012000, 99012003012000

Leistungsbezeichnung

Anliegerbescheinigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Anliegerbescheinigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Beiträge auf Grund von Leistung (Synonym), Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (Synonym), Umlegungsausgleichsleistungen (Synonym), Straßenausbaubeiträge (Synonym), Erschließungsbeiträge (Synonym), Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge (Synonym), Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Volltext

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Kosten

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:

  • Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).

Als auf Landesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:

  •     Straßenbaubeitrag nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V)
  •     Anschlussbeitrag nach § 9 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) für die Möglichkeit des Anschlusses an eine leitungsgebundene gemeindliche Einrichtung
  •     Stellplatzablösebetrag nach § 49 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)

Ansprechpunkt

die zuständige Gemeinde

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

Formulare

nicht vorhanden