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Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

Mecklenburg-Vorpommern 99061023221001, 99061023221001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061023221001, 99061023221001

Leistungsbezeichnung

Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Universität (Synonym), Hochschulwechsel (Synonym), Approbationsordnung (Synonym), ERASMUS (Synonym), Medizin (Synonym), Studium (Synonym), Studienortwechsel (Synonym), Hochschule (Synonym), Humanmedizin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Entscheidung (221)

Verrichtungsdetail

beim Medizinstudium

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie haben bereits einige Semester Medizin im Ausland studiert und möchten nun die Hochschule wechseln? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.

Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.

Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.

Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

Studium im Inland:

  • Antrag
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
  • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
  • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin
  • oder – falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
  • Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
  • ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)

Studium im Ausland:

  • Antrag
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
  • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
  • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
  • Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
  • Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)

Voraussetzungen

  • Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium

Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:

  • Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.

Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.

Regelung in M-V: Die Gebühr beträgt zwischen EUR 30,00 und EUR 95,00. Sie richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Portokosten sind zu übernehmen, wenn der Bescheid förmlich zugestellt wird.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beim Medizinstudium möglich, wenn:
    • ein Medizinstudium im Ausland begonnen wurde
    • oder ein verwandtes Studium im In- /Ausland begonnen wurde.
  • Anerkennung ist nur für gesamten Leistungsnachweis, NICHT für Teilleistungen möglich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden