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Zeugnisbewertung von ausländischen Hochschulqualifikationen zur Anerkennung im Hochschulbereich beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99061014204001, 99061014204001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061014204001, 99061014204001

Leistungsbezeichnung

Zeugnisbewertung von ausländischen Hochschulqualifikationen zur Anerkennung im Hochschulbereich beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anerkennung in Deutschland (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Hochschulanerkennung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bewertung (204)

Verrichtungsdetail

zur Anerkennung im Hochschulbereich

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.

Teaser

Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.

Volltext

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Die Zeugnisbewertung wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Sie erhalten diese Bescheinigung in einer Kurzfassung und einer Langfassung. Darin wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.

Sie informiert Sie auch gleichzeitig darüber, welche Möglichkeiten Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums haben.

Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.

Die Zeugnisbewertung ist nur eine vergleichende Einstufung. Sie ersetzt nicht die Anerkennung. 

Mit der Bescheinigung der ZAB können Sie gegenüber der Hochschule nachweisen, dass Sie über einen Hochschulabschluss verfügen. Letztendlich entscheidet aber die Hochschule, ob Sie zum Studium zugelassen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Abschlussurkunde der zu bewertenden Hochschulqualifikation in Originalsprache
  • Die Fächer- und Notenübersicht über das gesamte Studium
  • Das Diploma Supplement in der standardisierten europäischen Form (sofern ausgestellt)
  • Eine deutsche Übersetzung Ihrer Dokumente

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Hochschulausbildung

Kosten

EUR 200,00 für Ihren 1. Antrag

EUR 100,00 für jeden weiteren Antrag

Verfahrensablauf

Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der ZAB. Diese sendet Ihnen dann per E-Mail einen Gebührenbescheid zu.

Sobald Sie die Gebühr bezahlt haben, wird Ihr Antrag bearbeitet.

Sie erhalten von der ZAB eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung enthält eine Kurzfassung und eine Langfassung. Die Kurzfassung können Sie Bewerbungsunterlagen beifügen. Die Langfassung können Sie dann verwenden, wenn Sie umfangreiche Informationen benötigen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Zeugnisbewertung eignet sich vor allem für nicht reglementierte Berufe. Für reglementierte Berufe benötigen Sie eine Anerkennung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt
  • Für alle Staaten möglich
  • Kann nur für abgeschlossene Hochschulausbildung erfolgen
  • Bescheinigung enthält Möglichkeiten für Fortführung des Studiums

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn

Formulare

Das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK).