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Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage für Kriegsopfer beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99076007128001, 99076007128001 Typ 2/3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076007128001, 99076007128001

Leistungsbezeichnung

Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage für Kriegsopfer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage für Kriegsopfer

Leistungstypisierung

Typ 2/3a

Begriffe im Kontext

Fremde Hilfe (Synonym), Pflegezulage (Synonym), Blindheit (Synonym), Kriegsopfer (Synonym), Querschnittslähmung (Synonym), Hilflosigkeit (Synonym), Hirnschäden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Kriegsopferentschädigung (076)

Verrichtungskennung

Ermittlung (128)

Verrichtungsdetail

der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

Volltext

Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

Hilflosigkeit wird zum Beispiel bei diesen als Schädigungsfolgen anerkannten Gesundheitsstörungen angenommen:

  • Blindheit und hochgradige Sehbehinderung
  • Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
  • Hirnschäden, Anfall-Leiden, geistige Behinderung und Psychosen, wenn diese Gesundheitsstörungen allein einen Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 100 bedingen
  • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits

Für die Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage gelten die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgestellten Grundsätze.

Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz dauerhaft fremder Hilfe bedürfen.

Dies gilt auch, wenn:

  • die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist

oder

  • die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (Gutachten des medizinischen Dienstes der Kranken-/Pflegekasse, falls vorhanden)

Voraussetzungen

  • Hilflosigkeit muss vorliegen

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine schädigungsbedingte Hilflosigkeit vorliegt, erfolgt durch den Versorgungsärztlichen Dienst in der Regel anhand des Pflegegutachtens und medizinischer Befunde.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage

Kurztext

  • Ermittlung im Rahmen der Antragstellung auf eine Pflegezulage im Kontext des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Beschädigte Personen, die infolge der Schädigung hilflos sind, können eine monatliche Pflegezulage beantragen.
  • Für die Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage sind die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgestellten Grundsätze maßgebend.
  • Für die Durchführung sind die örtlich zuständigen Versorgungsbehörden in den einzelnen Ländern verantwortlich. In Mecklenburg-Vorpommern ist es das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)

Formulare

nicht vorhanden