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Überwachungsbedürftige Anlagen: Verkürzung der Prüffrist beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99006057006000, 99006057006000 Typ 2/3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006057006000, 99006057006000

Leistungsbezeichnung

Überwachungsbedürftige Anlagen: Verkürzung der Prüffrist beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Zugelassene Überwachungsstellen können eine verkürzte Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung fordern, die dann von der zuständigen Stelle angeordnet wird.

Volltext

Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Verfahrensablauf

  • Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
  • Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
  • Vorausgesetzt ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
  • ZÜS meldet dies der zuständigen Stelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
 

Formulare

nicht vorhanden