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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Hauptarbeitsverhältnis mitteilen

Mecklenburg-Vorpommern 99102036011011, 99102036011011 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011011, 99102036011011

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Hauptarbeitsverhältnis mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Hauptarbeitgeber zuordnen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

ELSTER (Synonym), ELStAM (Synonym), Nebenarbeitgeber (Synonym), Hauptarbeitgeber (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

für weitere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.09.2021

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

Volltext

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Bitte teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrem Arbeitgeber (formlos) mit. Die Änderung wird anschließend Ihr Arbeitgeber veranlassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zuordnung Hauptarbeitgeber
  • Mehrere Arbeitsverhältnisse
  • Familiengerechte Steuerklasse
  • Steuerklasse VI
  • Mitteilung an den Arbeitgeber

Ansprechpunkt

Arbeitgeber

Zuständige Stelle

Arbeitgeber

Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)