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Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99048012001000, 99048012001000 Typ 2/3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048012001000, 99048012001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesforst M-V, Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion

Teaser

Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, bedarf der Zulassung. 

Volltext

Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, bedarf der Zulassung. 
Zugelassen werden ein Erntebestand, eine Samenplantage, mehrere Bäume als Familieneltern, ein Klon oder eine Klonmischung (Zulassungseinheit).

Das forstliche Vermehrungsgut wird dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Erntebestände unter der Kategorie „Ausgewählt“,
  • Samenplantagen unter der Kategorie „Qualifiziert“ und
  • Erntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen unter der Klonmischungen unter der Kategorie „Geprüft“

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag des Waldbesitzers oder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses.
  • Antrag wird an das zuständige Forstamt gestellt und muss folgende Angaben enthalten:
    - Kontaktdaten des Antragstellers
    - Baumart
    - Alter und Jahr der Bestandesbegründung
    - Größe der reduzierten Anteilsfläche
    - Angaben zur Fläche sowie Abteilung/ Unterabteilung/ Teilfläche/ Behandlungseinheit
    - geografische Koordinaten (wenn vorhanden)
    - 2 Karten der Waldfläche mit Informationen zur örtlichen Anbindung

Voraussetzungen

formloser schriftlicher Antrag

Kosten

Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz

  • Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut einschließlich Eintragung in das Register: EUR 100,00 bis 500,00
  • Widerruf, Änderung der Zulassung oder nachträgliche Verbindung der Zulassung mit Nebenbestimmungen: EUR 58,00 bis 321,00

Verfahrensablauf

Antrag des Waldbesitzers beim zuständigen Forstamt. Das Forstamt informiert die zuständige Landesstelle (Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion, Jatznick) über die Antragstellung. 

Die Landesstelle koordiniert die Bereisungsrunden (Vor-Ort Begutachtung der Bestände) eines durch die oberste Forstbehörde berufenen Gutachterausschusses. Die hierbei zugelassenen Bestände werden von der Landesstelle in ein Erntezulassungsregister eingetragen.

Die Länder teilen die Registereintragungen und die jeweiligen Änderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit. Die Bundesanstalt erstellt als Zusammenfassung des Registers eine Liste der Zulassungseinheiten.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Jahre, da nur 1 bis 2 Bereisungen pro Jahr durchgeführt werden.

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausgangsmaterial zur Erzeugung forstlichen Vermehrungsgut, dass in den Verkehr gebracht werden soll, bedarf der Zulassung. 

Ansprechpunkt

Antragstellung sowie Beratung und Information beim örtlich zuständigen Forstamt.

Zuständige Stelle

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern AöR
Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion

Formulare

nicht vorhanden